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Weltgeschehen Laut Staatsanwaltschaft

Duisburger Loveparade-Genehmigung rechtswidrig

Fast ein Jahr nach der Tragödie mit 21 Toten zieht die Staatsanwaltschaft ein erstes Fazit. Die Techno-Party hätte so nie genehmigt werden dürfen.

Die Loveparade in Duisburg, bei der vor einem Jahr 21 Menschen ums Leben kamen , hätte so nicht genehmigt werden dürfen. „Die Erteilung der Genehmigung erfolgte rechtswidrig“, heißt es in einem Bericht der Staatsanwaltschaft an die vorgesetzten Behörden vom Januar. Der zuständige Duisburger Staatsanwalt Rolf Haferkamp bestätigte einen entsprechenden Artikel der „ Rheinischen Post “ vom Montag.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung. Als Beschuldigte gelten derzeit 16 Menschen, darunter elf städtische Mitarbeiter. Ihnen wird laut Bericht vorgeworfen, das Konzept des Veranstalters trotz Mängeln ohne die nötigen kritischen Prüfungen übernommen zu haben. Haferkamp sagte, zu den Beschuldigten zähle auch ein leitender Polizeibeamter wegen seines Verhaltens bei der Loveparade am 24. Juli 2010.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft würden wegen der enormen Mengen von Daten und mehr als 3000 Zeugen noch einige Monate in Anspruch nehmen, sagte Haferkamp. Bis zum Abschluss der Ermittlungen und der Entscheidung über eine mögliche Anklageerhebung werde es daher voraussichtlich ebenfalls noch Monate dauern.

Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland , gegen den laut dem Bericht ebenso wenig strafrechtlich ermittelt werde wie gegen Schaller, habe für diesen Montag eine Erklärung zu seiner "moralischen Verantwortung angekündigt, berichtete die "Rheinische Post".

dapd/dpa/mac

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