Loveparade 2010 - Anklageerhebung nach fast vier Jahren
von , veröffentlicht am 11.02.2014Soeben wurde mitgeteilt (Quelle-Der Westen), dass die Staatsanwaltschaft Duisburg Anklage erhoben hat. Nicht nur die lange Dauer dieses Ermittlungsverfahrens - trotz des außergewöhnlichen Umfangs erscheinen mehr als dreieinhalb Jahre sehr lang, sondern auch die Frage, wer von den zunächst 16 Beschuldigten nun angeklagt wird, hat in jüngster Zeit die Öffentlichkeit stark beschäftigt (Artikel aus der SZ).
UPDATE 12.02.2014:
Soweit die heutige Pressekonferenz in n-tv übertragen wurde, gibt es wenig Neues. Natürlich wurde dort ja auch nicht die Anklageschrift (556 Seiten) vorgelesen. Hier ein
Ticker-Protokoll der Pressekonferenz bei "Der Westen". Hier der Link zu der gleichzeitig verbreiteteten Pressemitteilung der StA Duisburg.
Einige kurze Überlegungen im Sinne einer ersten Einschätzung dazu:
1. Es wird von der StA maßgeblich darauf abgestellt, dass Planung und Genehmigung der Loveparade die wesentlichen Fehler enthielten, die quasi "notwendig" und entscheidend zu der Katastrophe führten. Dies entspricht einer Überlegung, die in diesem Blog schon kurz nach der Katastrophe angestellt wurde und dem Gutachten von Keith Still (unten verlinkt): Die erwartete Menschenmenge konnte nicht in beiden Richtungen durch Tunnel und über die Rampe geführt werden, ohne dass es im Nadelöhr zu einem gefährlichen Gedränge kommen musste. Diese in der Planung und Genehmigungsphase vorhersehbare (tödliche) Gefahr hat sich in den Todesfällen und Verletzungen realisiert. Insofern können nach Ansicht der StA die Sorgfaltspflichtverletzungen kausal mit den tatbestandlichen Erfolgen verknüpft werden und letztere sind auch objektiv zurechenbar. Die StA geht davon aus, dass die vor diesem Hintergrund beschuldigten Personen die Gefahren nicht nur erkennen mussten, sondern sie auch hätten verhindern können (durch andere Planung bzw. Nichtgenehmigung des geplanten Ablaufs).
Diejenigen Vorgesetzten, die keinen konkreten Einblick in die Planungsunterlagen hatten, oder denen das nicht nachweisbar ist, wurden deshalb nicht angeklagt. Auch daran ist (zumindest bei einigen der Beteiligten) Kritik möglich. Vielleicht gibt es ja auch ein Klageerzwingungsverfahren aus den Reihen der Nebenkläger/Verletzten. Allerdings sind solche Verfahren (schon rein statistisch betrachtet) nicht sehr erfolgsträchtig.
2. Man kann ein bisschen spekulieren, was die Verteidigungslinie der nun angeklagten Mitarbeiter der Stadt Duisburg und Lopavent sein wird. Ich schätze aus den frühzeitigen Erklärungen und späteren (spärlichen) Äußerungen der jetzt beschuldigten Ebenen, man wird sich auf Folgendes berufen: Jeweils der "anderen" Seite wird man die Hauptverantwortung zuzuweisen versuchen, d.h. die planenden Mitarbeiter von Lopavent werden den genehmigenden der Stadt Duisburg vorhalten, sie hätten sich auf letztere "verlassen" können und dürfen. Die Mitarbeiter der Stadt werden sich darauf berufen, dass die Pläne entscheidende Gefahren außen vor gelassen hätten bzw. dass man sich darauf hätte verlassen dürfen, dass Lopavent wesentliche Gefahren durch zugesagte (aber dann nicht eingehaltene) Sicherungsmaßnahmen hätten begrenzen sollen: Lautsprecher, Rampe ohne Zäune, viel mehr Ordner, effektives Crowd-Management. Zusätzlich werden beide jetzt angeklagten Ebenen sich dadurch zu entlasten suchen, dass sie der dritten Ebene, der Polizei, eine entscheidende Rolle zuweisen: Die Polizei habe am Veranstaltungstag zu einer Zeit, zu der man die schlimmste Gefahr noch hätte abwenden können, falsch reagiert (an den falsche Stellen Sperren errichtet bzw. die Vereinzelungsanlagen zur Unzeit geöffnet). Zudem habe die Polizei auch im Genehmigungsverfahren nicht eingegriffen, sondern sogar ihr Einvernehmen erklärt, ohne das die Veranstaltung nicht hätte stattfinden dürfen.
3. Folgt man dem Gutachten von Still (wie die StA), dann können diese Entlastungsstrategien nicht erfolgreich sein.
Allerdings ist die Stärke dieses Gutachtens zugleich seine Schwäche: Es ist - mit der Aussage, dass die Veranstaltungsplanung im Grunde schon die Katstrophe "beinhaltete" - stark, weil es auf die Details (wo und wann genau kommt es zu der tödlichen Massenturbulenz?) dann nicht mehr ankommt. Aber wenn entscheidend für die "Tödlichkeit" der Massenturbulenz gewesen sein solte, dass sie an genau dieser Stelle auf der Rampe auftrat, dann können die Details des Ablaufs doch nicht mehr ganz außer Betracht bleiben. Und die Erklärung dafür ist im Gutachten m.E. zu knapp geraten (siehe schon hier).
Die StA beruft sich in Ihrer Pressemitteilung allein auf das Gutachten Still, wenn sie begründet, warum die polizeilichen Maßnahmen nicht strafrechtlich relevant seien, Zitat:
"Andere Ereignisse am Veranstaltungstag sind strafrechtlich nicht relevant geworden. Insbesondere die polizeilichen Maßnahmen waren nach den Feststellungen eines international anerkannten Sachverständigen weder für sich genommen noch insgesamt ursächlich für den tragischen Ausgang der Loveparade."
Still hatte allerdings die entsprechende Frage der StA anders beantwortet. Auf die Frage, ob das Gedränge auch (teilweise) auf Polizeisperren zurückgeführt werden könne, antwortete Still, dass diese Sperren (in den Tunneln) auch eine Folge des Eingangssystems gewesen seien und insofern auch von der (fehlerhaften) Planung verursacht wurden. Er wolle aber nicht darüber spekulieren, warum die Polizeisperren an diesen Positionen errichtet worden seien. Da es hauptsächlich um die Polizeisperre AUF der Rampe geht, die nach meiner Meinung durchaus zur Massenturbulenz an der konkreten Stelle beigetragen hat, ist m.E. die Schlussfolgerung der Staatsanwaltschaft in der Pressemitteilung nicht ganz schlüssig. Möglicherweise ist aber die Anklageschrift hier überzeugender.
Man muss also abwarten, wie diese konkreten Umstände in der Anklageschrift bewertet werden, und (natürlich entscheidend) wie das Gericht sie wertet.
Zusammen mit vielen Kommentatoren hier und anderswo haben viele Menschen im Internet bereits im September 2010 unabhängig von polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermitlungen die wesentlichen Ursachen benennen können. Damals fasste ich dies in einem Beitrag für den Beck-Blog zusammen:
Zwei Monaten nach den tragischen Ereignissen - im Internet weitgehend aufgeklärt
Zitate aus der damaligen Zusammenfassung:
Schon bei der Planung der LoPa hat man nicht beachtet, dass der ohnehin problematische gemeinsame Ein- und Ausgang zwischen den Tunneleingängen und der oberen Rampe zwar knapp die erwarteten Besucherströme in einer Richtung verkraften konnte, aber nicht die (vorab angenommenen) Besuchermengen in beiden Richtungen. Durch Ein- und Ausgang hätten über mehrere Stunden hinweg laut Planung in der Summe hundertausend und mehr Personen pro Stunde geschleust werden sollen. Trotz des erkennbaren Widerspruchs (60.000 Personen/Stunde maximaler Durchgangsstrom in einer Richtung unter optimalen Bedingungen, 100.000 Personen/Stunde in gegenläufigen (...)
(...)
Die Auflagen der Genehmigung, die u.a. beinhalteten, die Zuwege und Fluchtwege von Hindernissen frei zu halten, wurden in eklatanter und gefährlicher Weise missachtet. Die Zu- und Abgangsrampe wies am Veranstaltungstag noch etliche Hindernisse auf (...)
Als es dennoch zu Stauungen (wie nach der Entfluchtungsanalyse vorhersehbar und unvermeidlich zunächst am oberen Rampenende) kam, fehlte das Konzept für diesen Fall. (...)
Wer sich über die bisherigen Diskussionen informieren möchte, kann sie hier finden - unmittelbar darunter einige Links zu den wichtigsten Informationen im Netz.
Mai 2013 (130 Kommentare, ca. 11000 Abrufe)
Juli 2012 (68 Kommentare, ca. 6500 Abrufe)
Dezember 2011 (169 Kommentare, ca. 7700 Abrufe)
Juli 2011 (249 Kommentare, ca. 13000 Abrufe)
Mai 2011 (1100 Kommentare, ca. 12000 Abrufe)
Dezember 2010 (537 Kommentare, ca. 10000 Abrufe)
September 2010 (788 Kommentare, ca. 19000 Abrufe)
Juli 2010 (465 Kommentare, ca. 28000 Abrufe)
Ergänzend:
Link zur großen Dokumentationsseite im Netz:
speziell: Illustrierter Zeitstrahl
Link zur Seite von Lothar Evers: DocuNews Loveparade Duisburg 2010
Link zur Prezi-Präsentation von Jolie van der Klis (engl.)
Weitere Links:
Große Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag NRW
Kurzgutachten von Keith Still (engl. Original)
Kurzgutachten von Keith Still (deutsch übersetzt)
Analyse von Dirk Helbing und Pratik Mukerji (engl. Original)
Multiperspektiven-Video von Jolie / Juli 2012 (youtube)
Interview (Januar 2013) mit Julius Reiter, dem Rechtsanwalt, der eine ganze Reihe von Opfern vertritt.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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155 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenMan darf gespannt sein.
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/loveparade-crowd-manager-wi...
Ergänzend dazu:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/love-parade-anklage-staatsanwaltsc...
Weiteres aus der Lokalpresse:
http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/sechs-stadt-mitarbeiter-im-love...
http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/hinterbliebene-enttaeuscht-uebe...
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/opfer-und-angehoerige-empfi...
http://www1.wdr.de/themen/panorama/loveparade926.html
Außerdem soll die Pressekonferenz morgen als Livestream im Internet übertragen werden (lt. Aussage Thomas Bug von der Sendung Aktuelle Stunde heute Abend).
Die Pressekonferenz ist um 10 Uhr, am Mittwochmorgen.
Ich werde teilnehmen.
Aktuelle Stunde im WDR, 12.45-13.00:
http://www1.wdr.de/mediathek/video/livestream/index.html
http://www.sta-duisburg.nrw.de/presse/Presseerklaerungen/LoPa_PE_2014_02...
http://www.sta-duisburg.nrw.de/presse/Presseerklaerungen/LoPa_PE_2014_02... (englisch)
Auszüge:
(Hervorhebungen von mir)
Im Großen und Ganzen bestätigt sich die Richtung, die der Meister für Veranstaltungstechnik in seinem Beitrag "Die Loveparade - eine nicht genehmigungsfähige Veranstaltung?" aufgezeigt hat: die Fehler in der Planung waren derart schwerwiegend, dass die Beteiligten vor Ort am Unglückstag diese Fehler nicht mehr korrigieren konnten bzw. nicht sicher feststellbar ist, ob deren eventuelle Versäumnisse oder Fehler maßgeblich zu den Todesfällen beigetragen haben. Ebenso ließ nach Auffassung des Gutachter das Entstehungstempo der lokalen Verdichtung, die zum Tod der Besucher geführt hat, nicht genug Zeit, um noch wirksame Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Was ich gut finde: nicht nur die Sachbearbeiter im Bauamt werden angeklagt, sondern auch leitende Angestellte, die das Genehmigungsverfahren überwachen sollten. Man will also nicht nur die "Kleinen hängen", sondern die Großen, die qua Amt mit verantwortlich waren, ebenfalls.
Vielen Dank, mein Name, ich habe jetzt den Link auch oben eingefügt.
Die hunderttausende Euro für das Gefälligkeitsgutachten der Anwaltskanzlei, mit dem die Stadt in der denkwürdigen Pressekonferenz kurz nach der Katastrophe die Schuld der Polizei und ihrer Absperrmaßnahme zuschieben wollte, erweisen sich nun als rausgeschmissenes Geld. Die StA sieht die ursächlichen Pflichtverletzungen nicht nur in der fehlerhaften Genehmigung, sondern auch in der nicht erfolgten Kontrolle der Auflagen vor Ort am Veranstaltungstag. Dabei hätte z.B. die Verengung an der Rampe, die mit ursächlich für die Entstehung des Staus und der Massenturbulenz eben am Fuß der Rampe war, erkannt und ihre Entfernung angeordnet werden müssen. Insofern hilft es den Verteidigern m.E. nicht sehr, dass dieser Zusammenhang im Gutachten nur kurz angesprochen wird. Auch die Verantwortlichkeit der Polizei, die in den ersten Beiträgen hier im Forum noch offensichtlich schien, wird nun anders betrachtet: die Einsatzwägen haben die ungenehmigte Verengung ja nicht verursacht, sonder nur den dadurch entstandenen Platz zum Abstellen genutzt.
Spannend wird es, inwieweit die Verteidigung die Kausalkette Genehmigung -> zwangsläufige Überfüllung bzw. zwangsläufiger Stau -> zwangsläufige lokale Verdichtung mit Todesfällen angreifen wird bzw. inwieweit das Gericht der Argumentation des Gutachters darin folgt. Und wie die einzelnen "Beiträge" (fehlerhafter Planung des Veranstalters vs. unzulässige Genehmigung des Bauamts vs. unzureichende/nicht erfolgte Kontrolle der Auflagen am Veranstaltungstag) gegeneinander ausgespielt werden können.
Mit der nun endlich erfolgten Anklage (und ihrer voraussichtlichen Zulassung) und dem Gutachten sehe ich die Position der Geschädigten in den Schadenersatzprozessen jedenfalls deutlich gestärkt.
Sehr geehrter Mein Name,
ich stimme Ihnen weitgehend zu. Allerdings (siehe mein ergänzter Beitrag oben) ist die Aussage des Still-Gutachtens hins. der Polizeisperren nicht so eindeutig wie es die StA-Erklärung wiedergibt. In einer entscheidenden halben Stunde vor der Katastrophe hat nämlich nicht nur die Verengung der Rampe durch Zäune, sondern gerade die an dieser Stelle zusätzlich errichtete Polizeisperre den Fluss nach oben verhindert. Wer argumentiert, die unzureichende Breite der Rampe sei (mit)ursächlich, kann nicht völlig außer Betracht lassen, dass auch die verbliebenen 10 Meter Rampenbreite noch einige Zeit lang von der Polizei dicht gemacht wurden. Es ist dieser Widerspruch in der Argumentation, der mich etwas umtreibt.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
(Hervorhebung von mir)
Ich denke, dies wird auch der Argumentationsgang der StA sein. Selbst ohne Verengung an der Rampenmitte und auch ohne Polizeisperre, die diese Verengung für Besucherströme zeitweise geschlossen hat, wäre es laut Plan zu Staus gekommen, die zu lebensgefährlichen lokalen Verdichtungen führen können. Da es aber dann nur noch Zufall oder Glück ist, ob aus einem solchen Stau eine lokale Massenturbulenz mit tödlichen Folgen wird oder nicht, muss die Vermeidung eines solche Staus gerade durch die Planung und das Sicherheitskonzept gewährleistet werden. Man wird wohl darlegen, dass die Verengung und Sperre auf der Rampenmitte und die Vorgänge, die unmittelbar zum Unglück geführt haben - Öffnung des Zugangs im Tunnel, Öffnung der Treppe als "Anziehungspunkt" - nur noch Zeitpunkt und Ort der Katastrophe bestimmt haben, nicht aber über deren Entstehung überhaupt. Das Still-Gutachten ist ja nicht das Einzige worauf sich die Anklage stützt, die eigenen Unterlagen belasten die Planer und Genehmiger schon schwer genug. Still sollte wohl vor allem als externer Gutachter darlegen, dass diese verheerend falsche Planung "richtig" im Sinne von zutreffend war.
Durch den Vorwurf der Nichteinhaltung und nicht erfolgten Kontrolle der Auflagen ist auch ein entscheidender Einflussfaktor auf den Ort des Unglücks von der Anklage erfasst: der mit einem Gitterbauzaun "gesicherte" offene Gullideckel. Damit ist einer Verteidigungslinie à la "die Leute hätten sich ja stauen können, aber es wäre nichts Schlimmeres passiert" zumindest für einige Angeklagten der Boden entzogen, denn es ist sicher kein Zufall, dass die zu den Todesfällen führenden Stürze gerade im Bereich dieser Fußfalle passiert sind.
Ergänzung: die von der Stadt Duisburg veröffentlichten Planungs- und Genehmigungsunterlagen und Einsatzprotokolle sind hier zu finden; die Entfluchtungsanalyse ist Anlage 49 (Eingangsdatum beim Bauamt: 19. Juli 2010). Besonders schön und im Sinne der durch das Internet ermöglichten "Schwarmintelligenz" finde ich den Nick "Mutter", der Prof. Müller erst auf diesen "Sargnagel" für die Angeklagten aufmerksam gemacht hat. Wenn selbst Personen, die keinerlei Erfahrung im Genehmigungsrecht haben, anhand dieser Analse und der angeführten Zahlen erkennen, dass die Veranstatlung so nie und nimmer durchgeführt werden kann, dann hätte die Genehmigungsbehörde die LoPa am 20. oder 21. Juli absagen müssen.
Das ist sicher richtig.
Fast noch gravierender scheint mir ein weiterer Aspekt. Es gibt zwei Zeugenaussagen, die bestätigen, der Befehl zum öffnen der Vereinzelungsanlage West sei von einem Polizeibeamten gekommen. Die Sonderkommission hat diesen aspekt sehr "lustlos" ermittelt und den detailliert beschriebenen Beamten nicht finden können. Auch die erfolgreiche Schließung der Vereinzelungsanlage hätte den tödlichen Druck reduziert. Während hier also kein Individuum zu finden ist gibt es keinen zweifel, daß die Kette an der engsten Stelle durch den Abschnittsleite "Schutz der Veranstaltung" erging. Ohne dies umfassend mit dem Polizeiführer des Einsatzes abzuklären.
Ich finde es auf dem Stand der Ermittlungen auch schwer einzelnen Polizisten strafrechtliche vorwürfe zu machen. Ist es trotzdem möglich die Institution Polizei in Regress zu nehmen?
Danke an Mein Name für die eingestellten Informationen. Bzgl. des nicht vorhandenen ausreichenden Tatverdachts gegen den Beigeordneten für Ordnungsangelegenheiten und andere "Verdächtige" zitiere ich aus obiger Begründung:
"Sie hatten insbesondere keinen umfassenden Einblick in die Planungsunterlagen, der es ihnen ermöglicht hätte, die darin liegenden schwerwiegenden Fehler zu erkennen."
Wie Bitte? WAS hatte Rabe bitte nicht?! Er hatte vollen Zugang zu den Planungsunterlagen und hat sich in mehreren Sitzungen eingehend mit diesen befasst. Immerhin war er Leiter des Loveparade-Krisenstabs - und der wurde nicht als Reaktion auf das Unglück, sondern im Vorfeld als Überwachungsorgan geschaffen. Wie passt dazu also sein angebliches Nichtwissen? Seine Verantwortung ist ihm offenbar nicht nachweisbar - auch wegen der von den städtischen Rechnern verschwundenen/gelöschten Daten?
Wohlgemerkt: Ich gehe nicht davon aus, dass nun falsche Personen auf die Anklagebank kommen. Rabe hätte aber dringend dazu gehört. Und die Datenlöschereien sowie das Gefälligkeitsgutachten könnten auch jenseits des Strafprozesses noch genügend Material bieten, ihn zu belangen.
Wenn man sich die Organigramme der Stadt Duisburg anschaut (Amt für Baurecht und Bauberatung (PDF) bzw. übergeordnetes Stadtentwicklungsdezernat (PDF), dann erkennt man, dass die StA in der Zuständigkeitsschiene der Genehmigungsbehörde ganz nach oben gegangen ist bis zur Hierarchieebene direkt unter dem OB, nämlich zum Beigeordneten für das Stadtentwicklungsdezernat (ACHTUNG: Carsten Tum ist erst seit 2012 im Amt, sein für die LoPa verantwortlicher Vorgänger - und damit einer der Angeklagten - ist Jürgen Dressler!). Man hat sich also durchaus, salopp formuliert, den höchstmöglichen Kopf in der Verantwortungskette gekrallt.
Rabe hatte als Dezernent für Sicherheit und Recht ("für Ordnungsangelegenheiten zuständiger Beigeordneter" in der PM der StA) jedoch keine Kompetenzen im Genehmigungsverfahren, aus denen man ihm nun juristisch "einen Strick drehen" könnte - einfach weil das genehmigende Dezernat nicht sein Dezernat ist. Es hätte für eine Anklage also wohl eine besondere, über das normale Maß hinausgehende Einbindung Rabes in das Genehmigungsverfahren gebraucht, um ihm eine Sorgfaltspflicht zuzuschreiben, die eine Fahrlässigkeit begründet hätte (denn qua Amtskompetenz gibt es keine). Das wiederum hätte eine massive Einmischung in ein fremdes Dezernat außerhalb seiner Zuständigkeit bedeutet, die auch noch durch Zeugenaussagen oder Sachbeweise nachgewiesen werden müsste sowie einen Einfluss, der seiner fehlenden Weisungsbefugnis (die hatte ja schließlich Dressler) gleichgestellt werden könnte. Da hätte er de facto die mit der Genehmigung befassten Beamten (strafrechtlich relevant und beweisbar) schon nötigen müssen, denn die hätten ja immer sagen können (und auch müssen!): "der Sicherheitsdezernent hat mir nichts zu sagen, ich nehme meine Anweisungen nur von meinem zuständigen Baudezernenten Dressler entgegen". All dies müsste auch in einem Klageerzwingungsverfahren dargelegt bzw. bewiesen werden und da sehe ich die Chancen doch äußerst gering, denn dazu müsste der Kläger über Informationen verfügen, die die StA in dreieinhalb Jahren Arbeit nicht ermitteln konnte.
Da die StA das Genehmigungsverfahren und die Nichtkontrolle der Auflagen als unglücksauslösend festgestellt hat, ist Rabes Rolle im Krisenstab für die StA nicht relevant. Nach Auffassung der StA hatte der nämlich auf das Unglück keinen ursächlichen Einfluss - mit der Genehmigung der Veranstaltung und fehlenden Kontrolle der Auflagen (nicht im Zuständigkeitsbereich des Krisenstabs) war die Katastrophe nicht mehr aufzuhalten, als die Besucherzahlen die prognostizierte Entwicklung nahmen. Außerdem: würde die StA den Krisenstab mit in die Ursachenkette nehmen, würde sie genau diese Position im Prozess schwächen und es bestünde die Gefahr, dass die Verantwortlichkeiten auf noch mehr Schultern verteilt würden, bis der individuelle Anteil am zurechenbaren strafrechtlichen "Erfolg" (im Sinne von Fahrlässigkeit als sog. Erfolgsdelikt) unter die "Nachweisgrenze" sinkt. Das aber wäre tatsächlich eine zweite Katastrophe (die auch jetzt nicht sicher auszuschließen ist).
Was die zivilrechtlichen Ansprüche angeht (Schadenersatz, Schmerzensgeld), ist die Haftung ganz anders geregelt - hier kann es auch für politische Verantwortliche oder fachfremde Beteiligte durchaus noch sehr teuer werden, wenn sie entsprechend in die Planung und Durchführung eingebunden waren. Die Anwälte der Nebenkläger werden vermutlich auch aus diesem Grund in einer Verhandlung darauf achten, neben der strafrechtlichen Linie etwa Licht ins Dunkel zu bringen. Und als nichtbeschuldigte Zeugen haben Sauerland, Schaller, Rabe & Co. kein Aussageverweigerungsrecht und müssen die Wahrheit sagen ...
Edit/Ergänzung: Hier die im Juli 2010 gültigen Übersichten über die Dezernate und ihre Leiter (PDF) und die einzelnen Ämter (PDF) - das Amt für Baurecht und Baubearbeitung hatte auch damals schon die Nummer 62.
Schon vor Beginn des Prozesses setzt die Anklageschrift Maßstäbe für zukünftige Veranstaltungen. Unzureichend geplante und durchgeführte Veranstaltungen - z.B. wegen Kostendrucks oder Geltungssucht - sind für jeden Verantwortlichen ein klar erkennbares strafrechtliches Risiko. Interessant finde ich, wer strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird.
Die technische Leitung des Veranstalters trifft es vollständig. Das ist auch richtig so. Diese Personen haben geplant, haben mit dem zur Verfügung stehenden Etat gebaut, haben die Genehmigung beantragt mit der immanenten Zusicherung, eine korrekte und gesetzeskonforme Planung vorzulegen. Ein Veranstalter kann also erkennbar nicht eine fahrlässig falsche Planung genehmigen lassen und die Haftung dafür auf die genehmigende Behörde übertragen. Der Veranstalter bleibt immer in der strafrechtlichen Haftung. Den Spruch "...aber wir haben das alles so genehmigt bekommen. Was stellen Sie sich so an?..." kennt man in der Veranstaltungstechnik. Allein die Anklage hilft hier in der Zukunft.
Dass Herr Schaller als Unternehmer nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird, ist kein schlechtes Zeichen. Offensichtlich hat er rechtswirksam die Verantwortung für die Sicherheit der Besucher auf seine Gehilfen (die technische Leitung) übertragen. Das musste er auch, denn er verfügt nicht über die notwendige berufliche Qualifikation, eine solche Veranstaltung zu planen und durchzuführen. Wer als leitender Angestellter Unternehmerpflichten übernimmt, hat sie dann auch. Das ist kein Problem, über alle Pflichten und Rechte wird man in der Ausbildung zu den entsprechenden Berufen genauestens belehrt. Das wird auch in den Abschlussprüfungen umfangreich und energisch geprüft "... Sie sind verantwortlich für die Sicherheit der Zuschauer! Was machen Sie, wenn...."
Ganz hervorragend finde ich, dass nun klar ist, was ein Bauamt zu prüfen hat und dass Auflagen in der Baugenehmigung verpflichtend zu prüfen sind. Hier sehe ich eine wesentliche Verbesserung. Wegschauen und "Nichts sehen" führt nicht zu Straffreiheit! Und bei Baubehörden mit der behördentypischen Hierarchie nimmt die Staatsanwalt die Vorgesetzten in die Pflicht. Sie haben Genehmigungsverfahren zu beaufsichtigen und zu überwachen und stehen dafür strafrechtlich ein.
Es stellt sich die simple Frage, wofür die sogenannten Verantwortungsträger in guten Zeiten so viel Geld bekommen, wenn die Verantwortung selbst in schlechten Zeiten so einfach zu tragen ist.
In der Tat kann man einem OB und einem Geschäftsführer nicht generell zumuten, sich mit den Details einer technischen Planung auseinander zu setzen. Keine Organisation und kein Unternehmen würde mehr funktionieren, wenn das ihre Pflicht wäre.
Aber es ist im allgemeinen Moralempfinden schon ein Unterschied, ob der Vorstand, der Geschäftsführer, der Dezernatsleiter oder der OB ihre mit technischen Aufgaben betreuten Mitarbeiter frei arbeiten lassen und dann klaren Empfehlungen auch folgen oder ob sie einen unerbittlichen Druck aufbauen, um ein bestimmtes Ergebnis bei der Arbeit ihrer Untergebenen zu erzwingen.
Ein Ingenieur ist ein Ingenieur. Er darf sich von niemandem unter Druck setzen lassen, bzw. genauer: er darf das Ergebnis seiner Arbeit unter keinen Umständen von Druck aus seiner Umgebung abhängig machen. Tut er es doch und tritt hernach ein Schaden ein, dann ist er unabhängig vom Vorhandensein des Drucks zu bestrafen.
Aber erstens sind nach meinem Verständnis nun auch Mitarbeiter angeklagt, die bei weitem nicht den Ausbildungsstand und auch das Gehalt eines Ingenieurs haben. Und zweitens folgt aus der "druckunanbhängigen" Bestrafung des Ingenieurs nicht, dass man Versuche der Druckausübung unbestraft lassen muss. Es müsste im Gegenteil Usus sein politischen Druck auf Sachbearbeiter (im weitesten Sinne) zum Zwecke der Manipulation der Ergebnisse von deren Arbeit zu bestrafen, auch dann, wenn überhaupt kein Schaden eingetreten ist.
In diesem Sinne sehe ich eine große moralische Schuld bei Adolf Sauerland, Wolfgang Rabe und auch Thomas Mahlberg, der das Spiel mit seinem öffentlichen Mobbing gegen Rolf Cebin begonnen hat. Ich glaube, dass die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung dieses Empfinden teilt. Eine Defintion von Recht ist, dass es formalisiertes Moralempfinden sei. Und da scheint eine große Lücke zu klaffen, die nur deswegen nicht staatsgefährdent wird, weil Ereignisse wie das der Loveparade zum Glück nicht täglich passieren und somit die Relevanz (zumindest die allgemein empfundene Relevanz) gering ist.
Für Rainer Schaller gilt im Prinzip das Gleiche, nur stehen bei ihm an Stelle politischer ökonomische Motive. Er hat seine Firma - sagen wir es wie es ist - aus Geldgier in einer Weise geleitet, die der Qualität der Arbeit seiner technischen Mitarbeiter und deren sachlicher Aufrichtigkeit sicherlich nicht zuträglich war. Auch für Schaller gilt: hätte ich den Eindruck, dass er seine Leute fair und (ergebnis)offen angeleitet hat, dann wäre ich absolut der Meinung, dass gegen ihn keine Klage erhoben werden muss. Betrachtet man sich aber die untauglichen Zäune, das fehlende Durchsagensystem, die viel zu geringe Anzahl Ordner und die auf 10 Meter reduzierte Durchgangsbreite, die höchstwahrscheinlich einer effizienteren Taschenkontrolle dienen sollte, um Getränke aus den Rucksäcken zu fischen, was den Verkauf ankurbeln sollte, und viele weitere dieser Details, dann stelle ich fest, dass Schaller sein Unternehmen wenigstens fahrlässig geführt hat.
Schaller, Sauerland und Raabe mussten ebenso wissen, was ihre Art zu Führen bei der Qualität der Arbeit ihrer Mitarbeiter anrichten würde, wie die Staatsanwaltschaft nun behauptet, dass diese Mitarbeiter hätten wissen müssen, dass der Plan nicht aufgehen kann. Führen war die Kernaufgabe dieser drei Männer und sie haben - ich glaube da kann es keine Zweifel geben - nicht nur erbärmlich versagt, sondern sie haben höchstwahrscheinlich aus niederen Motiven wider besseres Wissen versagt (bzw. schlechter gearbeitet als sie hätten können). Und deswegen ist eine Anklage gegen diese drei eben doch angebracht.
Warum es die Verengung an dieser Stelle gab, wer die Verengung zu welchem Zweck aufgebaut hat ist nicht wirklich geklärt.
Fakt ist: der Taschnkontrolle galt sie nicht. Die fand an den Vereinzelungsanlagen beim Betreten des Veranstaltungsgeländes statt. Da dürfte die Durchlassbreite noch geringer gewesen sein, zumal viele Vereinzelungsschleusen über lange Zeit geschlossen waren. Dadurch gab es insbesondere auf der riesigen Kreuzung Düsseldorferstr. / Karl Lehr Straße gefährliches Gedränge. Es könnte sein, daß der bisher nicht Identfizierte Polizeiführer deshalb die Anweisung gab, alle Vereinzelungsanlagen zu öffnen
Die Anklage entspricht in ihrer Stoßrichtung der heute herrschenden Verantwortungsteilung bzw. -delegation. Sie ist strafrechtskonform, aber das Strafrecht entspricht insofern eben nicht (wie von "Im Schlenk" bemerkt) unbedingt den allgemeinen Vorstellungen von Verantwortung bzw. Führung.
Umgekehrt betrachtet: Das Strafrecht konnte solange effektiv die tatsächlich "Verantwortlichen" erfassen, solange diese tatsächlich per Befehl und Hierarchie die konkreten Handlungen bestimmten und so selbst "durch ihre Untergebenen handelten". Wenn aber mittels moderner Führungstechniken die Chefs/Unternehmer nur noch indirekt durch Zielvorgaben "lenken" (die LoPa muss stattfinden, der Schaller/OB will das so), dann können sie mit diesem Strafrecht nicht mehr erfasst werden, denn die zur Zielerreichung ggf nötigen strafbaren Handlungen ihrer Untergebenen haben sie ja nicht direkt angeordnet. Das führt zu einer (strafrechtlichen) Entlastung der oberen Führungsebenen und zur Belastung der Abteilungsleiterebene bzw. des mittleren Managements. Die Vertreter auf diesen Ebenen müssen zugleich mit dem Gewinn an Freiheit die Last der strafrechtlichen Verantwortung nun allein tragen und können sich nicht mit dem Hinweis auf "Anordnung von oben" entlasten. Kriminologische Perspektiven, die im Rahmen der "Kriminalität der Mächtigen" angestellt wurden, sind insofern auch auf den Fall Loveparade 2010 übertragbar.
Aber, um dem "Meister für Veranstaltungstechnik" zuzustimmen, zumindest in einem Gesamtsystem, in dem die meisten Menschen, die in einer Stadtverwaltung oder in einem seriösen Unternehmen arbeiten, sich rechtmäßig verhalten wollen, können ein solches Ermittlungsverfahren und die Anklageerhebung durchaus eine heilsame präventive Wirkung entfalten.
Systembedingte Fehler? - Verantwortlichkeiten
@ im Schlenk
Sehr guter Beitrag.
Nur drei kleine Anmerkungen.
Die Maxime von Sauerland, "von uns wird die Loveparade nicht abgesagt", gepaart mit der von Ihnen angeprochene massiven Kritik und mit der Absetzungsforderung von Cebin ist der grundlegende Managementfehler. Und das eben in einer Stadt, in der Mann bei Bedarf für Sicherheitsmassnahmen nicht tiefer in die Kasse greifen kann, wenn es nötig wäre und so wie es sich beispielsweise Russland jetzt mit Sotschi leisten kann. Dabei hatte der frühere Ministerpräsident Rüttgers noch gesagt: "Die Loveparade in Duisburg soll stattfinden, wenn nicht gravierende Sicherheitsbedenken dem entgegenstehen". Das Hintertürchen war offen. Aber es wurde Druck gemacht, wie auch der Sicherheitsexperte Schäfer bemerkte. Heute wurde an der PK dazu auch eine Frage, doch man dieser Frage dann auswich ("da sind wir dann zu tief in den Details!) ist sehr unbefriedigend, denn es war doch eigentlich klar, dass dazu Fragen kommen würden.
Ich zweifle, ob Schaller aus Geldgier gehandelt hat. Denn die Loveparade halte ich überhaupt nicht für ein sinnvolles Marketinginstrument für eine Firma wie McFit. Viel zu teuer für den erzielten Effekt. Ich habe die Artikel zu seinem Wegzug aus Berlin gelesen und komme zum Schluss: auch wollte in erster Linie sein Gesicht wahren und nach seinem trotzigen Auszug aus Berlin und der Absage in Bochum unbedingt eine LoPa im Ruhrgebiet steigen lassen wollte. Gleichzeitig wollte er möglichst wenig Geld ausgeben, da das ganze eh schon viel zu teuer war für den zu erwartenden Marketingeffekt, deshalb auch kein weiterer Eingang über die Autobahn und die weiter von Ihnen erwähnten Sparmassnahmen, vor allem das Fehlen der Lautsprecheranlage ist zu erwähnen.
Auch die Rolle Rabes als Führungskraft hinsichtlich der berühmten Sitzung als er von den Problemen erfuhr, sein Statement "der OB wünscht die Veranstaltung" und dass eine Lösung gefunden werden müsse. Typisch für manchen modernen Manager, der, von der Sache keine Ahnung hat, aber Vorgaben macht: "Die Sache muss gemacht werden, wie ist mir egal, oder Eure Sache, aber es darf keinen cent teurer werden)" kenne ich auch zu gut. Dass sie teuer bezahlt werden dann aber im Falle einer Tragödie ungeschoren davonkommen ist in der Tat sehr unbefriedigend.
Da wäre ich mir nicht so sicher:
Zunächst:
kennen Sie die Kosten?
Und die Einnahmen aus Catering Lizenz und Merchandising?
Nur daraus könnte man ja die Kosten bestimmen und beurteilen ob das teuer oder günstig ist:
Jedenfalls stimmt:
die Zielgruppen von McFit und Loveparade stimmen überein.
Es gab u.a. eine mehrstündige Dauerwerbesendung von BILD und WDR. mit regelmässigen Einblendungen der Logos und We bepartner aller Sponsoren. Das würde als bezahhlte Sendezeit ein Vermögen kosten.
Das hat nichts mit "Geldgier" zutun, aber viel mit Marketing...
Herr Evers,
Richtig, Geldgier habe ich Herrn Schaller nie unterstellt, bei Geldgier hätte er nie die LoPa organisiert.
Die marketingrelevanten Fragen wären es sicher wert, mal in einem separaten Thread zu behandeln, vielleicht in einem anderen Thread oder Webpage.
Die Marketingfragen spielen dabei als Grundrahmenbedingung schon auch ihre Rolle, denn ich könnte mir schon vorstellen, dass Herrn Schaller die ganze Sache nach all den Jahren zu teuer geworden ist. In seiner ersten Loveparade 2006 in Berlin rührte er noch mit der kräftigen Kelle an; z.B. Mit Busshutteln von McFit Zentren nach Berlin. Später munkelte man bei der Absage in Bochum, dass es ihm ganz gelegen kam, auch aus Kostengründen.
Ziel war es ja ursprünglich, McFit zu einem internationalen Renomée zu verhelfen. Dieses Ziel dürfte m.E. nicht erreicht worden sein (groteskterweise hat die Katastrophe die Bekanntheit von McFit mehr gesteigert als alle Lopas vorher zusammen).
Der Grund wäre einfach zu erklären: Die Kosten für eine Loveparade, was ich aus dem Kopf weiss, cca. 3 Mio Euro. Die Cateringeinnahmen wurden an Sinalco verkauft, für einen Betrag von 50 TEUR, also einen bescheidenen Betrag. Es gab ja dann noch Gehr (?) Hörakustik und Aurelis, letzterer kam aber nur für die Aufbereitung des Geländes - Kosten die man in Berlin gar nicht gehabt hätte. Eine kleine Anzahl Sponsoren, bin ich geneigt zu sagen, wenn ich mit anderen Events vergleiche.
Zielgruppe ist eine Sache, aber um zum Erfolg zu kommen, muss ihre Werbebotschaft auch beim potentiellen Kunden ankommen. Von Dauerwerbesendungen bei Bild oder dem WDR im eigentlichen Sinne ist mir nichts bekannt. Meinen Sie die Übertragung der Loveparade? Das kann man vom Effekt her nicht mit einer richtigen Werbesendung vergleichen. Irgendwo kommt ein Logo von McFit. Für rund 3 Mio EUR sehr wenig. Die Raver wollten an die LoPa um Musik zu hören, zu tanzen, einige ihre Körper zur schau zu stellen, Alkohol zu trinken und Drogen zu konsumieren. Nur teilweise deckungsgleich mit der Zielgruppe Besucher eines Fitnesstudios. Einige interessante Zielgruppen fehlen, andere weniger interessante kriegt man.
Die Loveparade hatte ja schon vor der Zeit von Schaller und McFit ihre Probleme, Sponsoren zu finden. Auch die B-Parade scheiterte immer wieder daran. Grosse Unternehmen, die über grosse Budgets verfügen waren trotzdem nicht zu gewinnen, auch schon 2006, vor der Krise, nicht. Ich denke einfach, weil ein solches Konzept nicht den entsprechenden Gegenwert bietet. Zu wenig effektiver Transport der Bekanntheitssteigerung. Für ein mittelständisches Unternehmen ist es aber noch viel weniger sinnvoll, 3 Mio EUR für das Sponsern eines Events auszugeben. Das investiert man viel besser in lokale Direktmarketingmassnahmen mit viel höherem Effekt. Mit letzteren dürfte McFit überhaupt gross geworden sein.
Ich ziehe also das Fazit, dass die Loveparade auch als Marketinginstrument nicht effektiv war. Darin sehe eher die Krux als in der Geldgier - im Gegenteil, man hatte sich einfach übernommen. Stadt wie McFit oder Schaller. Man hat eine zu teuere Veranstaltung an einen ungeeigneten Ort mit einer Stadt ohne Erfahrung mit Grossveranstaltungen und noch dazu einer klammen Kasse zur Zeit der Wirtschaftskrise gemacht. Deshalb musste Schaller einen Sparkurs fahren (man denke auch nur an die Halbierung der Anzahl Floats). Das ungeeignete Gelände dürfte dabei höhere Kosten nach sich gezogen haben (Einzäunung, Vereinzelungsanlagen, höhere Anzahl Ordner u.a.) als man sie in Berlin je hatte. Statt dass sich aber beide (Stadt/Ruhrgebiet und Schaller) sich eingestanden hätten, dass das Event zu gegebenen Umständen einfach eine Nummer zu gross war und dass man so etwas entweder richtig oder gar nicht macht.
@ Im Schlenk:
<cite>Eine Defintion von Recht ist, dass es formalisiertes Moralempfinden sei.</cite>
Hier scheint mir komprimiert ein grundlegendes, die öffentliche Diskussion um die strafrechtliche Verantwortung der "Großkopferten" (Sauerland, Schaler et al.) aber bestimmendes Missverständnis angesprochen zu sein.
Das Strafrecht ist manches, sicher aber kein "ethisches Minimum". Dies verhindert schon der fragmentarische Charakter des Strafrechts, das nur ausgewählte Ausschnitte aus der Lebenswirklichkeit betrifft und betreffen darf. Salopp gesagt: Nicht jede Schweinerei ist strafbar, nicht alles, was strafbar ist, ist auch eine Sauerei.
Deshalb hat die StA Duisburg auch zu Recht darauf verwiesen, dass die abschließende Verfügung nicht politische oder moralische Verantwortlichkeiten reflektiert, sondern nur spezifische strafrechtliche Aspekte aufgreifen kann.
Dies ist kein Mangel an Rechtsstaatlichkeit, und indiziert vor allem keinen Mangel an "Verfolgungswillen" der Staatsanwälte (kurzer Hinweis des Praktikers: ein Anklagesatz ist gegenüber einer "beschwerdefesten" Einstellungsverfügung die leichtere Übung).
Sicherlich kann man spekulieren, ob die Feststellung mangelnder strafrechtlicher Verantwortlichkeit in allen Fällen und allen Details richtig und überzeugend ist. Auf der Grundlage einer Presserklärung ist das aber keinesfalls zu klären.
Es ist das gute Recht beschwerdebefugter Verletzter, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft überprüfen zu lassen. Die Menge an Tatsachenmaterial, die es für die dann erforderliche Entscheidung der zuständigen GenStA oder des OLG zu sichten gilt, sollte allerdings jedermann zur Vorsicht mahnen. Wer echte Fälle aus den Akten und den Gerichtsverfahren kennt, weiß: Die Realität ist immer etwas komplexer als die öffentliche Diskussion. Damit soll nicht die Diskussion diskreditiert werden, allenfalls präpotente Meinungen ohne Tatsachenkenntnis. Und die kann nur haben, wer buchtäblich alle Tatsachen kennt. Das zu akzeptieren ist, für diejenigen, die als Opfer dabei waren, sicherlich eine Zumutung. Seien wir froh, dass sich der Rechtsstaat in der Regel auch gegen den gerne zitierten "gesunden Menschenverstand" behauptet, wenn diesem die Tatsachenbasis fehlt.
@Prof. Müller u.a.
Die politisch Verantwortlichen – alle drei politische Spitzenbeamte der drei staatstragenden politischen Parteien CDU, SPD, Bündnisgrüne –: Anne Lütkes (Regierungspräsidentin Düsseldorf), Adolf Sauerland (Oberbürgermeister Duisburg), Wolfgang Rabe (Dezernent Duisburg) werden strafrechtlich n i c h t belangt werden (können). Denn nach Recht und Gesetz ("per legem") diese LOVEPARADE hätte am 24. 7. 2010 in Duisburg gar nicht veranstaltet werden dürfen. Sie hätte spätestens am Freitagmittag (23. Juli 2014) von der Düsseldorfer Aufsichtsbehörde untersagt werden müssen.
Richard Albrecht, 130214
http://www.duckhome.de/tb/plugin/tag/richard+albrechts+justizkritik
@Herr Albrecht,
Ihre Schlussfolgerung erscheint mir falsch. Ihre Ansicht würde in der Konsequenz dazu führen, dass sich praktisch kein Beamter strafbar machen kann, solange die Aufsichtsbehörde ihn nicht stoppt. In dem Modell hat dann nur die oberste Aufsicht jegliche Verantwortung, alle anderen sind nur Befehlsempfänger.
Auch wenn die LoPa hätte untersagt werden müssen, entlastet das aber keinen derjenigen, die die LoPA geplant, genehmigt und faktisch verantwortlich durchgeführt haben, ebenso wenig wie es einen anderen Straftäter entlastet, dass er etwas tut, was ihm ja ohnehin untersagt war. Wenn Sie Sorgfaltspflichtverletzungen auch der Aufsichtsbehörde erkennen, dann können die dort Verantwortlichen (natürlich nicht die Behörde als juristische Person) sich möglicherweise zusätzlich / daneben strafbar gemacht haben. Die (auch) strafrechtliche Verantwortlichkeit ergibt sich daraus, dass wir in eienr arbeitsteiligen Gesellschaft leben und bei komplexen Geschehensabläufen jeder in bestimmten Bereichen Verantwortung trägt oder auch nicht trägt. Da faktisch auch die Personen in der Aufsichtsbehörde nur darauf reagieren können, was sie selbst sehen und bewerten können, würde Ihre Ansicht dazu führen, dass gar keiner bestraft werden könnte.
Dass man die drei von Ihnen benannten nicht verantwortlich machen kann, liegt nicht am Versagen der Aufsichtsbehörde, sondern daran, dass man ihnen einen Einblick in die relevanten Vorgänge nicht nachweisen wird können. Sie haben eben nur politische Vorgaben gemacht, aber nicht (jedenfalls nicht nachweisbar) eine Vernachlässigung der Sicherheit angeordnet.
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
Danke, Prof. Müller, war mir klar, daß Sie so argumentieren; wie Ihnen erinnerlich (sein könnte), was ich (damals) SHOULD HAVE KNOWN nannte. Freilich hätte Ex-stellvertretende SH-Ministerpräsidentin 2000-2005 und damals "zuständige" Düsseldorfer RP´in - Annemarie Lütkes - "das Ding" spätestens Freitagmittag 130710 stoppen müssen nach dem Motto: besser KEINE LOVEPARADE als die in Duisburg geplante mit den (damals noch potentiellen, nun aber realen) vielen Toten und Verletzten. Mehr ist aus bürgerrechtlicher Sicht auch heute nicht zu sagen.
Freundliche Rückgrüße, RA
@Mein Name: Danke für Ihre Einschätzung (#14), das hilft mir weiter. Mal sehen (ob) was zivilrechtlich dabei rumkommt.
Nochmal, Herr Albrecht:
Der Fehler in Ihrer Argumentation liegt m.E. nicht darin, dass Sie mögliche zusätzliche Verantwortung bei der Aufsichtsbehörde sehen - das kann man prüfen (wird aber mangels Nachweisbarkeit von konkreten Sorgfaltspflichtverletzungen auf dieser Ebene wahrscheinlich nicht bestätigt werden können, das Stichwort "should have known" genügt nicht allein zu einer Verurteilung), sondern dass Sie argumentieren, wegen des (vermeintlichen) Fehlers der Aufsichtsbehörde würden die anderen von der Verantwortung entlastet. Das wäre eine merkwürdige und strafrechtlich nicht zu begründende Konsequenz.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
@Lothar Evers: Nein, die Polizei als Institution kann strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden, Schuld kann jeweils nur bei einer natürlichen Person festgestellt werden.
Zu den Zäunen auf der Rampe: Schon auf älteren Bildern (google-maps) sind diese ja sichtbar - dienten wohl vor der LoPa als provisorische Toreinfahrt zum Gelände. War es nicht so, dass diese Zäune (bis auf das Tor in der Mitte) einfach stehenblieben, weil sie niemand vor Beginn der LoPA wegräumte?
Ich glaube auch, daß man dort verengt hat um das Gelände (nachts) absperren zu können. Warum das Bauamt bei der Abnahme den Abbau der Verengung nicht zur Auflage machte, weder Veranstaltungsleitung noch Crowdmanager den Abbau am Veranstaltungstag diskutierten, bleibt unklar.
nur ganz kurz zu den Zäunen auf der Rampe eine Bemerkung.
Nein es sind nicht diese Zäune die in Google Maps zu sehen sind.(andere Position)
diese wurden wie die kleinen Hütten rechts an der Mauer und teilweise das Gestrüpp bzw Bewuchs auf der Rampe entfernt.
Die Treppe kann als Orientierung benutzt werden.
mfG.
Wie versprochen noch einige Aspekte der Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft am 12. Februar, die nicht in der Pressemitteilung expliziert erwähnt wurden.
Die Breite der Rampe betrug 18, 28 Meter.
Durch den Aufbau von Zäunen wurde diese Breite unten in Höhe der Treppe auf 10,29 Meter reduziert. Ausserdem gab es (auch) in dieser Enge "Gegenverkehr" und dadurch Blockaden des Bewegungsflusses.
Durch diese Engstelle sollten zwischen 15:00 und 19:00 Uhr 445.000 gehen.
Die Staatsanwaltschaft geht von 21 Toten und (mindestens) 652 Verletzten aus.
Gemäß 154a StPO werden von diesen nur 18 repräsentative Fälle zur Anklage gebracht. Das dient der Verfahrensvereinfachung und der Reduzierung der Verfahrensdauer, da sich sonst die Hauptverhandlung um mindestens ein Jahr länger dauern würde. Diese Fälle wurden repräsentativ ausgewaählt, die nicht berücksichtigten Fälle werden benachrichtigt.
Bisher sind (erst) 27 Anträge auf Nebenklage gestellt worden. Über die Zulassung entscheidet wohl die Strafkammer.??
Ausserdem sind 48 Adhäsionsanträge zur verbindung zivilrechtlicher Ansprüche mit der Hauptsache gestellt.
Gegenüber der Staatsanwaltschaft haben sich 61 Anwälte für 131 Geschädigte bestellt.
Ausserdem 12 Verteidiger für die 10 Beschuldigten, die (inzwischen alle durch einen Anwalt vertreten sind.
@Prof. Dr. Henning Ernst Müller
Ihre Vermutung, die Zäune wurden schlicht vergessen, könnte zutreffen. Die Veranstaltung begann zu spät wegen zahlreicher Mängel, das Gelände war unzureichend vorbereitet und es fehlte ein großer Teil der Ordner. Eine Kontrolle des Geländes auf Konformität mit der Genehmigung ist zudem geplant unterlassen worden. Und genau hier könnte die technische Leitung von Lopavent schuldhaft ihrer Aufsichts- und Leitungsfunktion nicht nachgekommen sein.
@Mein Name
Die Polizei hat als Ersatz-Ordnungsdienst für den überforderten Ordnungsdienst des Veranstalters nicht zielführend gehandelt und war auch nicht entsprechend vorbereitet. Hier ist für die Zukunft noch viel Optimierungsbedarf. Insbesondere sollte die Polizei die nötige Fachkenntnis besitzen, um Veranstaltungen, Gesetzesverstöße und Gefahrenlagen besser beurteilen zu können und bei drohender Gefahr die Veranstaltung rechtzeitig abbrechen zu können.
Die Argumentation der Anklage verstehe ich so: Wegen der Fehlplanung und Fehlkonstruktion der Versammlungsstätte musste es unausweichlich zur Katastrophe kommen. Ein anderes Handeln z.B. der Polizei während der Veranstaltung hätte nur den Ablauf der Katastrophe marginal verändert, nicht aber den Eintritt der Katastrophe.
Zum sofortigen Abbruch der Veranstaltung bereits vor der Katastrophe waren der Veranstalter und die genehmigende und überwachende Behörde verpflichtet.
Aus welchem Grund die Zäune stehen gelassen wurden halte ich für weniger relevant. Tatsache ist, dass laut der - an sich schon unzulässigen - Genehmigung die volle Breite der Rampe ohne Hidnernisse sein musste. In der PM der StA wird ja auch auf die fehlende Kontrolle auf Erfüllung der Auflagen verwiesen, was nun sowohl den Veranstalter als primär Verantwortlichen als auch die Angestellten der Stadt, die ihre amtsseitige Kontrollpflicht nicht erfüllt haben, in die Haftung nimmt.
Genau so lese ich das auch. Die StA weist ja in ihrer PM auch darauf hin, dass die Zeit nicht mehr ausreichte, um noch etwas zu retten.Zum sofortigen Abbruch der Veranstaltung bereits vor der Katastrophe waren der Veranstalter und die genehmigende und überwachende Behörde verpflichtet.Mehr noch: die Veranstaltung hätte aufgrund der vorgelegten Unterlagen niemals genehmigt werden dürfen - das ist auch Ansicht der StA.Tja - auf dieser Aussage beruht leider die komplette Anklage und die komplette Entlastung der operativen Kräfte/Maßnahmen. Dabei ist es keineswegs eine Tatsache, sondern lediglich eine Vermutung bzw. eine Schlussfolgerung eines britischen Experten.
In Wahrheit dürfte jedem, der die Videos intensiv studiert hat, klar sein, dass alleine die etwa 30-minütigen Polizeisperren die tödliche Verdichtung an diesem Ort ohne Fluchtmöglichkeiten und zu dieser Zeit herbei geführt haben. Niemand kann orakeln, was ohne diese Polizeisperren passiert wäre. Und doch stellt man es jetzt einfach mal so als Tatsache dahin, dass bei jedem erdenklichen polizeilichen Vorgehen bzw. Nichtvorgehen die Katastrophe sowieso unvermeidbar gewesen wäre.
Ich behaupte einfach mal das Gegenteil - und niemand kann das widerlegen - im Gegenteil, es spricht mehr dafür als dagegen... Denn die Rampe wäre zwar voll gelaufen, aber es hätte z.B. im ummauerten Bereich (untere Hauptrampe) keinen nennenswerten Gegenstrom gegeben. Somit hätte ich im weiteren Verlauf und ohne polizeiliches Eingreifen eher am Rampenkopf mit einer Massenpanik gerechnet - jedoch bot dieser eben mehr Fluchtmöglichkeiten und wäre zugänglicher für Rettungsmaßnahmen gewesen.
Ich habe auch das Videomaterial studiert, auch Ihre zahlreichen Beiträge auf loveparade2010doku.wordpress.com. Der Engpass war doch oben, bei den Floats. Dort (haben nicht Sie das berechnet? Oder Pilsbierchen?) war die engste Stelle überhaupt im ganzen Zuweg, verstopft durch wartende und die Floatstrecke und dann auch noch Rückkehrer.
Der Rückstau wuchs und den wollte man beheben, indem man unten die Sperre errichtete. Dabei dachte man nicht an die Rückkehrer. Auslöser des Gedränges unten war aber dann doch, als die ersten zwei Raver den Zaun überkletterten und die kleine Treppe hochnahmen. Das animierte die anderen es ihnen gleich zu tun. Das führte doch zum Gedränge an der Treppe. Mit dem kaputten Gulli als Stolperfalle war das Unglück fertig. Das hätte auch ohne die Polizeikette oben passieren können.
Die Argumentation der Staatsanwaltschaft, gestützt auf das Gutachten Still, interpretiere ich so, die Sicherheit war nicht gewährleistet und es wäre pures Glück gewesen, wäre nichts passiert. Es gab ja vorher schon oben an der Rampe ein Beinahe Unglück (mit dem Umstossen der Zäune wurde oben wieder etwas Luft verschaffen).
Der Meister Veranstaltungstechnik hat auch in seinem Dokument festgehalten, das in jedem Verantstaltungsraum Fluchtwege darzustellen seien - an der Rampe wie in den Tunnels. Und dort gab es keine. Das war das Hauptversäumnis.
ich bin da, und das seit langer Zeit, anderer Meinung und näher beim Sachverständigen.
Die Fehlplanung und Genehmigung ist die Ursache der eingetretenen Verdichtung. Oben an der Rampe, an den kreuzenden Floats, war es nicht breiter als unten eher noch schmaler. Ausserdem blieben die aufs Gelände strebenden Menschen dort stehen, und ein Abgang war kaum möglich. Von diesem Stau aus wäre ohne jeden Polizeieinsatz die Rampe nach unten zugelaufen, es sei denn man hätte beide Vereinzelungsanlagen dauerhaft geschlossen. Die eingezogenen Ketten helfen nicht. Aber das konnte der anordnende Abschnittsleiter "Schutz der Veranstaltung nicht übersehen.
Der nicht ausreichend untersuchte polizeiliche Eingriff, den man keiner polizeilichen Hierarchistufe zuordnen kann, ist die dauerhafte Anordnung die Vereinzelungsanlage West zu öffnen.
Mit scheint auch der Begriff Massenpanik" nur bedingt geeignet, um das Geschehen zu beschreiben.
Es wird ein Veranstaltungsgelände geplant, welches von den Vereinzelungsanlagen bis zum Rampenkopf nicht einen einzigen Notausgang hat, und dessen Zu- und Abwege nicht getrennt sind. Von der engsten Stelle bildet sich ein Rückstau.Der verdichtet die Teilnehmerinnen auf mehr als 6 pro qm. In dieser Enge suchen sich die Menschen mangels ausgeschilderter Notausgänge Schlupflöcher, die ihnen wie Ausgänge erscheinen.
Das sind die Masten, der Container und die Treppe. Durch das streben zu vieler Menschen auf letztere zu erhöht sich der Druck so sehr, dass für einige Atmen unmöglich wird. So lässt sich auch erklären, dass als Todesursache stets "Sauerstoffmangel und keine Quetschungen diagnostiziert werden.
Zur Frage, warum die Verantwortungskette in der Verwaltungshierarchie beim Dezernenten und nicht erst beim Oberbürgermeister endet, hier die Rechtsgrundlagen:
§ 62 Gemeindeordnung NRW: (1) Der Bürgermeister ist kommunaler Wahlbeamter. Der Bürgermeister ist verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung. Er leitet und verteilt die Geschäfte. Dabei kann er sich bestimmte Aufgaben vorbehalten und die Bearbeitung einzelner Angelegenheiten selbst übernehmen. [...]
§ 70 Gemeindeordnung NRW: (1) Sind Beigeordnete bestellt, bilden sie zusammen mit dem Bürgermeister und Kämmerer den Verwaltungsvorstand. Der Bürgermeister führt den Vorsitz.
[...]
(4) Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet der Bürgermeister. Die Beigeordneten sind berechtigt, ihre abweichenden Meinungen in Angelegenheiten ihres Geschäftsbereichs dem Hauptausschuß vorzutragen. Dieses haben sie dem Bürgermeister vorab mitzuteilen.
§ 71 Gemeindeordnung NRW: (1) Die Zahl der Beigeordneten wird durch die Hauptsatzung festgelegt. Die Beigeordneten sind kommunale Wahlbeamte. Sie werden vom Rat für die Dauer von acht Jahren gewählt.
[...]
(3) Die Beigeordneten müssen die für ihr Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen. [...]
§ 73 Gemeindeordnung NRW: (1) Der Rat kann die Geschäftskreise der Beigeordneten im Einvernehmen mit dem Bürgermeister festlegen.
[...]
(3) [...] Bedienstete in Führungsfunktionen sind Leiter von Organisationseinheiten, die dem Hauptverwaltungsbeamten oder einem anderen Wahlbeamten oder diesem in der Führungsfunktion vergleichbaren Bediensteten unmittelbar unterstehen, mit Ausnahme von Bediensteten mit Aufgaben eines persönlichen Referenten oder Pressereferenten.
§ 14 der Hauptsatzung der Stadt Duisburg vom 14. Dezember 2005:
Verwaltungsvorstand
(1) Die Stadt Duisburg hat eine Oberbürgermeisterin bzw. einen Oberbürgermeister und bis zu 6 Beigeordnete, darunter eine Stadtkämmerin bzw. einen Stadtkämmerer.
[...]
(2) Der Rat bestimmt den Geschäftsbereich der Beigeordneten im Einvernehmen mit der Oberbürgermeisterin bzw. dem Oberbürgermeister. Kommt ein Einvernehmen nicht zustande, kann der Rat den Geschäftsbereich der Beigeordneten mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder festlegen. Kommt ein solcher Beschluss nicht zustande, gilt § 62 Abs. 1 GO NRW.
Lieber "Mein Name", danke für den Link zu den Unterlagen. Ich dachte schon sie seien aus dem Netz verschwunden.
Im Gutachten der Traffgo steht auf S. 8 (gelb markiert) "Durch die getrennten Zu- und Abwege kommen keine sich kreuzenden Personenströme vor." Das bezieht sich NICHT auf eine denkbare Notfallräumung des Geländes, sondern wie links in der Tabelle steht auf "Anfang und Ende der Veranstaltung". Das Gutachten wurde doch nur wenige Wochen vor der Veranstaltung beauftragt. Hat die Traffgo diesen Sachverhalt phantasiert oder gab es von Mitte Juni bis Mitte Juli eine derart gravierende Abänderung der Planung?
Weiterhin kann ich auf den Plänen im Traffgogutachten keine verengenden Hindernisse auf der Rampe erkennen. Vielleicht sind diese da aber zu klein um bei der schlechten Grafikqualität angezeigt zu werden, aber erkennen kann man sie jedenfalls nicht. Auch hier stellt sich wieder die Frage: wie kam es in den wenigen Wochen zwischen Gutachtensbeauftragung und Veranstaltung zu dieser gravierenden Veränderung?
Eine Frage treibt mich um: warum fand die Loveparade in Duisburg statt, in Bochum aber nicht?
Sind die Gegebenheiten in Bochum objektiv ungeeigneter als in Duisburg?
Haben in Bochum Sachbearbeiter und Abteilungsleiter besser gearbeitet als in Duisburg?
Oder ist die OB von Bochum den Empfehlungen ihrer Mitarbeiter gefolgt, der OB von Duisburg jedoch nicht?
Der Bahnhof ist schon das Nadelöhr:
http://www.derwesten.de/nrz/staedte/bochum/loveparade-in-bochum-abgesagt...
"warum fand die Loveparade in Duisburg statt, in Bochum aber nicht?"
Weil sie im Kulturhauptstadt-Jahr eben stattzufinden hatte.
In Bochum haben sich vor allem die OB Ottilie Scholz und der dortige Polizeipräsident Wenner geeinigt, dass die Sicherheit der Teilnehmer nicht zu gewährleisten ist.
Dafür wurden beide hart kritisiert, Wenner hat dann mit einen offenen Brandbrief reagiert. Hier der link:
http://www.derwesten.de/waz-info/polizeipraesident-schreibt-offenen-brie...
Danke, Marek Lochmann; den Brief kannte ich noch nicht. Das liest sich wie das Menetekel an der Wand. "Was denken sich eigentlich Politiker und Journalisten, die die Metropole Ruhr als Monstranz ihrer Popularität vor sich hertragen, wenn es um die Verantwortung derer geht, die als Amtsträger für die Folgen ihres Handelns persönlich haften? Die mit ihrem Tun die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten haben? Die die Enge des Veranstaltungsraumes und die Disfunktionalität der Zu- und Abfahrtströme kennen, die wissen, dass es schon in Dortmund diesbezüglich heikle Situationen gegeben hat? Die wissen, dass ein Grossteil der bis zu 1,5 Millionen jungen Teilnehmer erheblich unter Alkohol und Drogen stehen wird und die sich die Auswirkungen einer Panik unter so vielen Menschen unter solchen Umständen auf so engem Raum unverblendet von Wichtigtuerei vorstellen können? Alles nur unerhebliche Opfer für die Metropole Ruhr?"
In Duisburg hat Rolf Cebin letztlich eine sehr ähnliche Einschätzung gegeben und wurde abgesetzt. Es ist schwer zu ertragen, dass jene, die den Unterschied zwischen beiden Städten in der - ich nenne es mal so - politischen Stimmung verursacht haben, strafrechtlich nicht zu belangen sind.
"Was denken sich eigentlich Politiker und Journalisten, die die Metropole Ruhr als Monstranz ihrer Popularität vor sich hertragen, wenn es um die Verantwortung derer geht, die als Amtsträger für die Folgen ihres Handelns persönlich haften? Die mit ihrem Tun die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten haben? Die die Enge des Veranstaltungsraumes und die Disfunktionalität der Zu- und Abfahrtströme kennen, die wissen, dass es schon in Dortmund diesbezüglich heikle Situationen gegeben hat? Die wissen, dass ein Grossteil der bis zu 1,5 Millionen jungen Teilnehmer erheblich unter Alkohol und Drogen stehen wird und die sich die Auswirkungen einer Panik unter so vielen Menschen unter solchen Umständen auf so engem Raum unverblendet von Wichtigtuerei vorstellen können? Alles nur unerhebliche Opfer für die Metropole Ruhr?Polizeipräsident schreibt Offenen Brief zur Loveparade | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/waz-info/polizeipraesident-schreibt-offenen-brie...
Polizeipräsident schreibt Offenen Brief zur Loveparade | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/waz-info/polizeipraesident-schreibt-offenen-brie...
Das Gerücht hält sich zwar hartnäckig. Stimmt aber nicht.
Innenminister Wolf hat auf das Absetzungsbegehren von Herrn Mahlberg nicht einmal geantwortet und Cebin bei erreichen der Altersgrenze mit Feier und in allen Ehren in den Ruhestand verabschiedet.
Polizeipräsident schreibt Offenen Brief zur Loveparade | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/waz-info/polizeipraesident-schreibt-offenen-brie...
[/quote]
Das Gerücht hält sich zwar hartnäckig. Stimmt aber nicht.
Innenminister Wolf hat auf das Absetzungsbegehren von Herrn Mahlberg nicht einmal geantwortet und Cebin bei erreichen der Altersgrenze mit Feier und in allen Ehren in den Ruhestand verabschiedet.
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Und ergänzend zu Herrn Mahlberg gibt es zu berichten, dass er sich am 24.7.10 auch bei der Loveparade aufhielt, allerdings hat er sich wohl am VIP-Eingang absetzen lassen.
Stimmt wohl. Cebins Nachfolgerin kam erst im September, Cebin hatte im Mai zu gehen. Man hätte doch keine Großveranstaltung dieser Sorte und an diesem Ort OHNE PP durchgeführt und als Ersatz einen Leitenden Verwaltungsbeamten ohne Polizeilaufbahn genommen (von Schmeling)! Nein, Fakt ist, dass Jäger, Rabe und von Schmeling Cebin ersetzt hatten. Man hatte es lediglich so aussehen lassen, als ginge Cebin zur normalen Zeit.
Die Absage in Bochum verdankt sich dem gemeinsamen Beschluss von Polizeipräsident und Oberbürgermeisterin. u.a. begründet mit dem Umbau des Hauptbahnhofes Bochum.
Die Städte und auch die Hauptbahnhöfe unterscheiden sich:
Bochum ist in Bezug auf Fläche, Einwohnerzahl, und Größe des Hauptbahnhofes kleiner.
Auch im Spiegel ein guter Artikel zu dem Thema mit weiterführenden Links:
Imageprojekt Loveparade: Party um jeden Preis
Hier übrigens ein Lösungsschema zu Fahrlässige Tötung:
http://blog.beck.de/2010/09/16/winnenden-hauptverhandlung-gegen-den-vater-allein-wegen-verstosses-gegen-das-waffengesetz#comment-26187
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